Unsere Maurermeister sowie unser Bauingenieur übernehmen
für Sie gerne die Planung Ihres individuellen Projektes.
Wir erledigen für Sie sämtliche Genehmigungsverfahren
wie Bauantragsmappe, Entwässerungsplan usw.
Seniorchef beim Planen
SiGeKo
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wurde durch
die Baustellenverordnung vom 01. Juni 1998 notwendig. Das Arbeitsschutzrecht
ergänzte sich um Pflichten für den Bauherrn, zum Beispiel...
die Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei der Planung der
Ausführung,
die Ankündigung des Bauvorhabens bei der Behörde,
die Erarbeitung eines SIGEPLAN´s,
die Bestellung eines geeigneten Koordinators und
die Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten.
Durch unsere bau- und arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse, sowie unserer
langjährigen beruflichen Erfahrung in Planung und Ausführung
der Bauvorhaben, besitzen wir in besonderer Weise die fachliche Kompetenz
für die Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Herr Sebastian Pauker jun. gibt gerne detaillierte Auskünfte:
Wann wird ein Koordinator notwendig?
Welche Bauherrenverantwortung übernimmt der Koordinator?
Welche Vorteile bringt ein Koordinator für den Bauablauf?